Newsletter zum Arbeitsrecht März 2024
12.03.2024
Das Verhalten und die Ordnung im Betrieb ist mitbestimmungspflichtig, damit ist der Betriebsrat in diesen Fragen zu beteiligen. Anders sieht es beim Arbeitsverhalten aus. Nun ist die Frage, wie weit der Betriebsrat bei der Frage der Einführung von künstlicher Intelligenz und/oder der Nutzung von ChatGPT mitzubestimmen hat. Im Ergebnis hat das Gericht dies Frage als […]